Rechtsprechung
AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Erforderlichkeit von Mietwagenaufwendungen; Anmietung eines Mietwagens zu einem teueren Tarif; Informationspflicht der Parteien im Zivilprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89
Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01
Nach der Rechtsprechung hat eine Partei nämlich eine Informationspflicht dahingehend, sich das Wissen über Geschehnisse im Bereich ihrer eigenen Wahrnehmungsmöglichkeit zu beschaffen (BGHZ 109, 205). - BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01
Insoweit hat der BGH aber entschieden (DAR 2000, 159), daß etwa der bloße Hinweis auf eine preisgünstigere Verwertungsmöglichkeit, um deren Realisierung sich der Geschädigte erst bemühen muß, nicht ausreichen kann. - OLG Frankfurt, 27.02.1974 - 19 U 214/73
Haftpflichtversicherer; Unfalldarstellung; Bestreiten mit Nichtwissen; …
Auszug aus AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01
So darf sich der Kfz-Halter pflichtversicherer im Prozeß des Unfallgeschädigten nicht zulässiger Weise mit Nichtwissen erklären (OLG Frankfurt, VersR 1974, 585).