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   AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01   

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https://dejure.org/2001,17872
AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01 (https://dejure.org/2001,17872)
AG Kempen, Entscheidung vom 13.11.2001 - 13 C 252/01 (https://dejure.org/2001,17872)
AG Kempen, Entscheidung vom 13. November 2001 - 13 C 252/01 (https://dejure.org/2001,17872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Erforderlichkeit von Mietwagenaufwendungen; Anmietung eines Mietwagens zu einem teueren Tarif; Informationspflicht der Parteien im Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01
    Nach der Rechtsprechung hat eine Partei nämlich eine Informationspflicht dahingehend, sich das Wissen über Geschehnisse im Bereich ihrer eigenen Wahrnehmungsmöglichkeit zu beschaffen (BGHZ 109, 205).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01
    Insoweit hat der BGH aber entschieden (DAR 2000, 159), daß etwa der bloße Hinweis auf eine preisgünstigere Verwertungsmöglichkeit, um deren Realisierung sich der Geschädigte erst bemühen muß, nicht ausreichen kann.
  • OLG Frankfurt, 27.02.1974 - 19 U 214/73

    Haftpflichtversicherer; Unfalldarstellung; Bestreiten mit Nichtwissen;

    Auszug aus AG Kempen, 13.11.2001 - 13 C 252/01
    So darf sich der Kfz-Halter pflichtversicherer im Prozeß des Unfallgeschädigten nicht zulässiger Weise mit Nichtwissen erklären (OLG Frankfurt, VersR 1974, 585).
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